Kontroversenblogger – wider den Konsenszwang

Radwegfragen

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Ich wohne nicht in Schilda, sondern in Moabit. Das schicke ich voraus, damit niemand behauptet, irgendwer vor Ort neige zum Schild(er)bürgerstreich. Ich mache aus dem von mir Beobachteten ein kleines Rätsel für Sie. Ob wir es zusammen gelöst bekommen?

Versuchsaufbau

Nach einer Kreuzung lädt ein rundes Schild des Typs Verkehrszeichen 237 (sprich: zur Radwegnutzung verpflichtend, weißes Fahrrad auf blauem Grund) dazu ein, gefälligst auf einen Radweg einzuschwenken. Am Punkt A ist dieser Weg 150 cm breit, was wohl vorgegebene Mindestbreite für einen ausgewiesenen unidirektionalen Radweg ist. Nach gefühlt weniger als 10 Metern wird der Weg schmaler und ist ab Punkt B nur noch 100 cm breit. Die Strecke von unter 10 Metern legt ein Radler bei einer Fahrgeschwindigkeit von 20 km/h übrigens in unter 2 Sekunden zurück. Das sieht skizziert so aus:

radwegverengung

Radweg, verpflichtend?

Fragen

Nun ergeben sich für mich Fragen, a) wie der Radler sich verhalten darf oder muss und b) was das für die Ausweisung von Radwegen zuständige Amt zu tun hätte.

Dabei sehe ich folgende Varianten:

  • Am Punkt A besteht ob der Beschilderung und normgerechter Breite Einfahrpflicht.
  • Am Punkt B, also weniger als 2 Sekunden später, besteht ob nicht mehr normgerechter Breite keine Nutzungspflicht mehr. Der Radfahrer kann den auf weiterer Strecke sehr bescheidenen Weg (flachwurzelnde Bäume bieten dank ihrer Wurzeln unter dem optional nutzbaren Radweg wilde Rappelfahrt) nutzen oder auch nicht. Eine geordnete Abfahrt auf die auch wählbare Straße besteht am Punkt B nicht.
  • Ist das Amt verpflichtet, einen wegen baulicher Mängel oder Nichterreichen vorgegebener Normen nicht mehr verpflichtenden Weg als solchen zu kennzeichnen? (Radweg aufgehoben Schild?) Oder gilt der gesamte Abschnitt schlicht per Definition als nicht ausgewiesen?
  • Wäre es nicht sinnvoll, die für mich offensichtliche Vortäuschung eines richtigen Radweges durch ein paar Meter breitere Einfahrt zu beenden? Also entweder Schild weg oder Radweg normgerecht ausbauen?

Ortsangabe

Wer sich davon überzeugen möchte, dass Basis dieses Beitrags eine reale Situation ist und diese nicht am Schreibtisch konstruiert wurde: Sie finden das Ensemble der Verwirrung Alt-Moabit Ecke Gotzkowskystraße Fahrtrichtung Beusselstraße. und nun?

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Ein Kommentar

  1. Ich muss Sie enttäuschen. Der Radweg ist auf voller Länge benutzungspflichtig. Zumindest solange, bis Sie in einem aufwändigen Prozess einem Richter dargelegt haben, dass die Beschilderung rechtswidrig ist. Auf jeden Fall ist es eine Ordnungswidrigkeit, dort mit dem Rad auf der Straße zu fahren.
    Die Beschilderung (und damit die Benutzungspflicht) verstößt zwar wahrscheinlich gegen die Verwaltungsvorschrift zur StVO (Link s. unten). Aber eine Verwaltungsvorschrift bindet die Verwaltung bei ihrer Tätigkeit, begründet aber für den Bürgen nicht in jedem Fall ein einklagbares Recht. Sie könnten die Behörde (bzw. die Verkehrslenkung Berlin) auffordern, die Nutzungspflicht aufzuheben und Widerspruch gegen die Benutzungspflicht einlegen. Bei Nichtbeachten wäre eine Klage gegen die anordnende Behörde nötig. Wird der Klage stattgegeben, wird die Behörde aufgefordert werden, die Kennzeichnung in einem angemessenen Zeitraum zu beseitigen.
    U.a. gilt:
    „II. Radwegebenutzungspflicht

    Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.“ [via
    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm ]

    In jedem Fall würde ich einen in dieser Hinsicht erfahrenen Anwalt konsultieren. Der Berliner Anwalt Andreas Volkmann hat in dieser Hinsicht bereits einige Erfolge erzielt. Gerade hat test.de über ihn berichtet: http://www.test.de/Mutmacher-Ein-Kaempfer-fuer-Radler-Rechte-4740825-0/

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