Kontroversenblogger – wider den Konsenszwang

Mahnender Nichtlieferant GASAG

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Ausagangslage

Ich wohne seit 15 Jahren in Wohnung W1, die zusammen mit benachbarter Wohnung W2 bis vor Kurzem eine Wirtschaftseinheit gebildet hat. Sprich eine Gastherme für die Etage und deshalb nur ein Zähler, der in W2 verbaut ist. Die Wirtschaftseinheit war historisch gesehen mal eine WG-Wohnung und der Alteigentümer hat das so gebaut, um die Kosten schlank zu halten. Nach Umschreibung des Zählers aus W2 auf die neuen Eigentümer / Mieter von W2 bin ich nicht mehr Kunde der GASAG.

Quatsch 1

Zu meiner Irritation erhielt ich eine Rechnung über eine mir unbekannte Zählernummer, die weder aktuell noch früher in W1 verbaut war bzw. ist. Zum Kundendienst der GASAG gedackelt und versucht, das im Absatz Ausgangslage dort einem zuhörenden Menschen zu erklären. Dort wurde, so ich alles richtig verstanden habe, der Mahnungslauf ausgesetzt und das würde geklärt.

Quatsch 2

Inzwischen liegt mir eine Schlussrechnung für den inexistenten Zähler vor, auf dem sogar ein Verbrauch behauptet wird. Ich habe keinen Zähler, keinen beantragt und werde diese mir unverständliche Rechnung nicht begleichen.

Fragen

Wer hat den Zähler gemeldet / beantragt? Möge der doch bitte die Rechnung erhalten.
Wird die GASAG für einen zweistelligen Phantasierechnungsbetrag in Pandemiezeiten einen Prüfungstermin vor Ort machen / anstoßen, weil die eigene Bürokratie das verlangt?

social media

In der Hoffnung, die Angelegenheit eher zügig zu finalisieren, habe ich eine erste Signalrakete auf twitter abgefeuert.

Den Link zu diesem Beitrag werde ich dem Kundendienst mit der Bitte um Ausbuchung der „Schlussrechnung“ per E-Mail zukommen lassen.

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