Kontroversenblogger – wider den Konsenszwang

Preisklarheit bei TKMAXX?

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Von einem Luftzug berührtes Backwerk. Oder vulgo: Pustekuchen.

Auf einem optisch so netten wie mir nichtssagenden Werbeplakat des Textileinzelhändlers TK Maxx mit „Off-Price Konzept“ (schlichter: Discounter) und einigen Filialen auch in Deutschland stieß ich auf folgende Aussage:

große marken immer bis zu 60% günstiger

Plakat TK Maxx

Plakatausschnitt mit Produktversprechen, mir eher unklarem

Darauf hat die Welt gewartet. Ich weniger. Bis mir auffiel, dass ich da als Kontroversenblogger durchaus etwas anzumerken hätte. Soll ich? OK, wenn Sie es denn wünschen.

  1. Durch die Kleinschreibung des Nomens „Marken“ wird für mich wahlweise eine Rechtschreibschwäche oder eine Anbiederung an die Zielgruppe Menschen mit Legasthenie dokumentiert. Kann man ja machen. Aber was soll das?
  2. Gern zitiere ich hier gelegentlich mal eine Rechtsnorm, die dem Zusammenleben im privaten wie geschäftlichen Leben zu Grunde liegen. Heute mal aus der Preisangabenverordnung §1 (6) Satz 1:

    Die Angaben nach dieser Verordnung müssen der allgemeinen Verkehrsauffassung und den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit entsprechen.

    Was bitteschön ist „immer bis zu“ von TK Maxx für eine Aussage? Das verstehe ich entweder als heraustrompetete Nichtaussage oder muss es Ihnen mal kaufmännisch übersetzen in „vielleicht irgendein Rabatt, jedoch nie mehr als 60%“. Finden Sie das Plakat vor diesem Hintergrund auch schwammiger als Spongebob?

Ich bin gespannt, ob ein Mitbewerber oder die Leute vom größtmöglichen Hersteller von Tiefkühlkost (das war meine grob kalauernde Assoziation zum Namen TK Maxx) oder deren Werbeverantwortliche oder Werbeagentur sich antwortend melden. Einen Sinn stiftenden Kommentar hier im Blog fände ich so mutig wie ich ihn nicht erwarte.

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2 Kommentare

  1. Wir sind doch alle bestens konditioniert durch die DSL-Anbieter, da bekommt man auch immer „bis zu 16 MBit/s“. Die Preisangabenverordnung ist auch nur ein Stück verstaubtes Papier, das, wenn sie überhaupt zieht, nicht dem Interesse des Konsumenten sondern eher dem des Konkurrenten, der sie als Basis für eine Abmahnung heranzieht, dient.

    Und um das mit der Legasthenie zu unterstreichen, schreibst du kühl ohne h? 😉

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