Kontroversenblogger – wider den Konsenszwang

Normengebungskompetenz

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Vorgeschichte

Seit nahezu einem Jahr bin ich als Bürger und Blogger am Thema Spielhallen dran. Der hier verfolgte Strang läuft darauf hinaus, dass über das Mittel der Petition der Bundestag seinen Teil der Arbeit machen soll, um die Bundesländer darin zu unterstützen, zahlenmäßig hypertrophierende Spielhallen zurückzudrängen und das darin Passierende griffig kontrollieren zu können. Natürlich ist Spielerschutz dabei ein wichtiger Aspekt.

Aufgabenteilung

Unabhängig von der Frage, wie zentral oder dezentral wir uns die Lösung rechtlicher Probleme wünschen mögen, gilt es zunächst einen Zusammenhang zu akzeptieren und damit zu arbeiten. Ich habe das mal aufgemalt.

Kompetenzverteilung

Aufgaben und Adressaten

  • Alle eher standortbezogenen Fragen dürfen (oder müssen) die Bundesländer regeln. Als Meilensteine bereits geleisteter Regelungsarbeit kann hier auf das Spielhallengesetz Berlin bzw. Spielhallengesetz Bremen verwiesen werden. Andere Bundesländer sind wohl auch dabei, sich eine Rechtsgrundlage dieser Art zu schaffen. Vielleicht kann der eine oder andere in den Kommentaren zu diesem Beitrag etwas zum Stand in anderen Bundesländern beitragen?
  • Alles was die Bauart der Geräte angeht, liegt in der Regelungskompetenz des Bundes. Auf den Punkt Gerätebauartzulassung zielt somit derzeit unsere Petition Spielhallenregulierung.

Interessen

In der Diskussion um Spielhallen gibt es zahlreiche Gruppen, die Interessen verfolgen. Ich benenne nur einige.

  1. Bürger
    Haben zum einen womöglich das Bedürfnis, gelegentlich Geld zu verdaddeln. Zum anderen wollen sie Städte, die nicht unter den inzwischen sichtbaren Begleitumständen von Spielhallen leiden.
  2. Gemeinden
    Sie hoffen auf eine Hand voll Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Gegengerechnet werden müssen u.a. Kosten für Spielsucht (Behandlung, Ausfall des Betroffenen für die Wirtschaft).
  3. Automatenwirtschaft
    Sie wollen möglichst grenzenlos wachsen und mehr Nichtspieler zu Spielern machen, damit der Rubel rollt.
  4. Suchtprävention
    Die Interessen der Suchtprävention liegen in erster Linie im Spielerschutz. Dazu gehört auch eine sichere auskömmliche Finanzierung ihrer Aktivitäten.

weiter führende Fragen

Zunächst ungewichtet schreibe ich gern auf, welche Fragen meiner Ansicht nach im Raum stehen. Die Fragen sind nummeriert, damit es einfacher ist, sich in einer Diskussion darauf zu beziehen. Ich moderiere die Kommentare, d.h. ich sehe sie vor der Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen nach Unfeinheiten bis hin zum Bruch mir bekannter Rechtsnormen durch. Ich behalte mir ausdrücklich vor, Links auf mir seltsam vorkommende Seiten zu entfernen.

  1. Kann und soll es so sein, dass das Interesse insbesondere städtischer Bürger nach Schutz vor einer gefühlt zu großen Zahl von Spielhallen eine kleinere Lobby hat als z.B. die Produzenten und Aufsteller von „Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit“
  2. Ist es tatsächlich notwendig, dass Bürger via Petitionsausschuss dem deutschen Parlament konkret aufgeben müssen, sich mit so etwas wie der Verschärfung der Gerätebauartzulassung zu beschäftigen?
  3. Ist es im Sinne von Spielerschutz und Bürgerwillen hinnehmbar, dass bislang der Bundesgesetzgeber selbst in Sachen Bauartregelwerk unauffällig bleibt und entweder auf Regelung an anderer Stelle hofft oder den derzeitigen Stand sogar für richtig hält?

Soweit meine Gedanken, die dem Petitionsausschuss helfen mögen, am Ende ihrer Prüfung den Willen von Bürgern in die richtigen Verfahren einfließen zu lassen.

Eigenwerbung

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6 Kommentare

  1. Guten Tag natürlich kann ich einen kommentar sowie einen Beitrag verfassen indem es um Spielsucht geht zudem war ich bis ende 2010 selber spielsüchtig , es geht nicht ums gewinnen sondern es geht dem Spieler um einen reinen Nervenkitzel .Novolino Novostar und viele andere dieser kleinen Unternehmen im Bereich Spielhallen haben einen hohen suchtfaktor indem keine Grenzen gibt ,ich selbst bin dadurch weggekommen indem mein Partner und Freunde mir geholfen haben ,die Spielbank Hamburg versucht Spielsucht zu erkennen und einzugrenzen sogar ganz zu vermeiden , dadurch auch die Ausweisflicht und eine große Hilfe eines großen Unternehmen ,was kleine private Spielhallen leider nicht besitzen.

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  4. Ja, ich stehe dazu, dass der Spieler und vor allem der süchtige Spieler geschützt wird. Wir Menschen sind nun mal auch Konsumenten und wenn diese Spielautomaten überall installiert sind, so ist der Reiz gross zum Spass das Kleingeld los zu werder. Es ist auch störend in einem Lokal mit hängende Geldspielautomaten sich zu unterhalten od. Zeitung zu lesen. Deshalb wäre eine Reduzierung der Anzahl dieser Automaten dringend notwendig. In den Spielhallen, bzw. Casinos haben meiner Meinung nach z.B. auch die Geldautomaten keine Berechtigung, denn sie schaden vor allem den süchtigen Spieler.
    Viele Grüsse

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