Kontroversenblogger – wider den Konsenszwang

Kickt Kinderladen Spielhallen?

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Spielhallengesetz

Das Berliner Spielhallengesetz wurde nötig und verabschiedet, weil eine mehr oder wenig geduldete oder erzeugte (Fachleute vor!) Regelungslücke einzelne Gegenden mit Spielhallen gefühlt geflutet hat. Das Pendel schlägt zurück…

Nun gibt es mehrere Regeln, wo Spielhallen nicht mehr legal betrieben werden dürfen. Und da alle Marktteilnehmer ihre bisherige Erlaubnis zum 31. Juli 2016 verlieren und diese nach den neuen Regeln beantragen müssen, wird es nach meinem Verständnis zu einer für Moabit recht gründlichen Bereinigung kommen. Zum einen müssen per Stichtag zwischen 2 Spielhallen mindestens 500m Strecke liegen. Nicht genehmigt werden dürfen auch Anträge für Spielhallen, die weniger als 500m von einem Ort entfernt sind, der „der Art nach von Kindern und Jugendlichen“ genutzt wird.

Beispiel Stromstraße 58

In der Stromstraße 58 hängt ein Schild, das den Betrieb eines Kinderladens vermuten lässt. Schauen wir uns den Standort auf der Karte an und wandern in Gedanken in alle Richtungen 499,99 Meter, ergäbe sich eine ganz hübsche Fläche, innerhalb derer keine Spielhalle genehmigt werden dürfte. Packen wir noch den Schulgarten in der Birkenstraße 35 als schützenswerte Einrichtung dazu, dürften nahezu alle Spielhallen in der Stromstraße betroffen sein.

verbleibende Fragen

  • An die Juristen von Bezirk und Verbänden: Wird das Berliner Spielhallengesetz im aktuellen Wortlaut angewendet werden?
  • An die Verkäufer oder Verleiher von Spielautomaten: Werden die Betreiber von Spielhallen ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können, wenn bestimmte Standorte nicht mehr betrieben werden können?
  • An die Betreiber von Spielhallen: Haben Sie einen Plan B? Läuft Ihr Mietvertrag länger, als Sie den Standort voraussichtlich legal betreiben dürfen?
  • An die Vermieter: Wie sichern Sie sich zukünftige Mieten, wenn der finanzielle Druck bei ihren Mietern steigt?
  • An die Mitarbeiter von Spielhallen: Haben Sie schon überlegt, was Sie beruflich machen wollen? Vielleicht gehen Sie lieber mal unauffällig zum Jobpoint
  • An die Politik: Sie vergessen sicher nicht, dass u.a. aus dem Quartiersrat Moabit-West deutliche Impulse kamen, dass ein Kampf gegen Spielhallen aus der Bürgerschaft gewünscht ist?
  • An Gewerbeplanende: Fragen Sie doch gezielt Vermieter an, ob Sie die Räume einer Spielhalle übernehmen können. Der absehbar platzende Traum dauerhafter Mietzahlung von Spielhallen, die teilweise angeblich erstaunlich hohe Mieten darstellen konnten, könnte bei der Miethöhe zu erfreulichen Lösungen für Sie führen.

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