Das ist im folgenden Fall sogar wörtlich zu nehmen.
Die Bremer Straße wird derzeit in Etappen erneuert, wie dem zur Maßnahme dazugehörigen Bauschild zu entnehmen ist. Soweit ist noch alles prima.
Nun ist es im Winter zuweilen kalt, was Medien heutzutage ja derart überrascht, dass Temperaturen von unter 10° Minus dringend zur Eilmeldung erhoben werden müssen. Das sehe ich schon als weniger sinnvoll an.
Diese Kälte hat nun zur Folge, dass manche Bauarbeiten nicht fachgerecht und die Mitarbeitergesundheit ausreichend beachtend ausgeführt werden können. Sprich: Die Pflasterung einer für dröge Parkzwecke reservierten Fläche kam zum Erliegen. Das ist zwar nicht schön, ist nun aber so.
Daraus ergibt sich offenbar regelmäßig die verbrennungsmotorgetriebene Fehlschaltung manches Automobilisten, man könne a) die gesperrte Baustelle einfach aufmachen und b) prima dort parken. Das finde ich jetzt mehrstufig doof.
Im Bild möchte ich andeuten, dass parken auf noch nicht befestigter teilgepflasterter Fläche diesen Parkplatz Schritt für Schritt zerstört bzw. absehbar weiter zerstören wird. Also muss das mindestens teilweise noch mal gemacht werden und kostet damit Zeit, Geld und Nerven. Dass durch solche egoistische Dummheit Einzelner das Einhalten von Terminen für Baumaßnahmen weiter erschwert wird, finde ich in dem Fall beinahe noch nett. Die Fläche ist mir als Parkplatz eigentlich viel zu schade. Aber das wäre eine andere Geschichte.
Gibt es in STVO eigentlich einen eigenständigen Bestand „Parken in Baustellen“? Ist das nicht darüber hinaus Sachbeschädigung? Immerhin definiert sich der Straftatbestand so:
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Frage für ein Rechtsverständnis.
Vielleicht wäre es auch eine gute Idee der ausführenden Baufirma, die Baustelle geeignet statt gedacht zu sichern? Dem Bauschild nach wäre wohl die Stradeck GmbH Kontaktseite zuständig.