Kontroversenblogger – wider den Konsenszwang

Sparschweinereien, allgemein

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Im Gefüge zwischen Arbeitgebern/Auftraggebern auf der einen und Arbeitnehmern/Auftragnehmern auf der anderen Seiten kommt es vermutlich häufiger als allgemein bekannt zu einseitiger Zahlungsverweigerung oder Zahlungskürzung sowie unfairen Entgeltlösungen. Zu diesem Themenblock liefere ich hier einige bunt zusammengewürfelte Mosaiksteine, die in der Tendenz hilfreich für mehr Transparenz und damit für eine positive Änderung sein mögen.

fehlende Schriftform

Wenn zwischen Leistungsempfänger und Leistungserbringer keine von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarung getroffen wird, kann es dazu zufällig/einmalig oder systematisch gekommen sein. Bei Zufall liegt als eine Erklärung der Verdacht von Organisationsmangel im Unternehmen vor. Handelt es sich um ein systematisches Verhalten, fällt mir neben einer seltsamen Unternehmensführung auch noch böser Wille ein. Denn eine unklare Vertragssituation benachteiligt im Zweifel die schwächere Vertragspartei, die sich real oder vermeintlich nicht so gut wehren kann.

unklare oder nachgeschobene Vertragsbedingungen

In einem fiktiven Fall liege eine Zusage vor, pro geleisteter Stunde eines Dienstes 7,50 € zu zahlen. Die Nennung eines Stundenlohnes legt den Verdacht eines Dienstvertrages vor. Grob vereinfacht wird bei einem Dienstvertrag das Bemühen geschuldet, Aufgaben im Rahmen eigener Möglichkeiten zu bearbeiten. Wird nun eine Zahlung verweigert, weil die Leistung nicht den Hoffnungen des Unternehmens entspricht, so fallen mir drei Erklärungen ein, die alle nicht schmeichelhaft sind.

  1. Der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werksvertrag ist nicht bekannt. Das wäre ein Beleg für Dummheit. Als Wirtschaftssubjekt hat ein Unternehmer das wissen.
  2. Schlichte Vertragsuntreue und damit Verstoß gegen Treu und Glauben könnte man als moralischen Unternehmensbankrott werten.
  3. Das Unternehmen war nicht in der Lage, die Leistungsfähigkeit eines Menschen einzuschätzen oder seinen Fähigkeiten entsprechend einzusetzen.

Niedriglöhne

Zahlt ein Unternehmen Löhne, die in der allgemeinen Wahrnehmung als zu niedrig für die geleistete Arbeit gelten, so gibt es 2 sich spontan anbietende Erklärungen an.

  1. Das Geschäftsmodell des Unternehmens erlaubt keine ordentliche Bezahlung und ist damit auf der Zeitleiste betrachtet eher als nicht zukunftsfähig einzustufen. Vermutlich wird so ein Unternehmen ständig neue Mitarbeiter suchen, auch wenn es nicht wächst, weil jeder gute Mitarbeiter da schnell weg will.
  2. Es handelt sich schlicht um Ausbeutung, bei der den Leistungserbringern ein ihnen billigerweise zustehender Anteil am geschaffenen Wert vorenthalten wird.

Nachwort

Haben Sie konkrete belegbare Beispiele? Wollen Sie etwas ergänzen, woran ich nicht gedacht habe? Dann nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion.

Einen Teil der Inspiration für diesen Beitrag verdanke ich der Kommunal- und Unternehmensberatung Robert Roller.

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