Kontroversenblogger – wider den Konsenszwang

16. September 2011
von kblogger
5 Kommentare

Paket[nicht]zusteller GLS

Postkarte

Sprichwörtlich sagt ein Bild ja mehr als tausend Worte. Gern gebe ich Ihnen die Chance, das zu testen, bevor ich unter dem Bild weiter schreibe.

GLS-Benachrichtigung

öffentlich ausgehängte GLS-Benachrichtigung

Was ist Ihnen aufgefallen? Richtig. Die „Benachrichtigung Paketzustellung“ ist an NIEMANDEN adressiert. Bislang dachte ich immer, dass sinnigerweise nur natürliche oder juristische Personen Paketempfänger sein können, nicht aber inexistente. So täuscht man sich.

Um es auch real existenten Mietern des Hauses nicht zu leicht zu machen, hing die Karte an einer Stelle, die nicht jedem zugänglich ist. Dass dabei Aufkleber verwendet wurden, die die missbräuchlich beklebte Flurwand zu beschädigen gut in der Lage sind, gibt es kostenlos dazu.

Webseite

Mit Hilfe der aufgedruckten Track-ID lassen sich von jedem Internetnutzer erstaunliche Dinge herausfinden. Dazu gehört unter anderem die Kundennummer des zumindest dem System wohl bekannten Kunden. Und – ich mag es überbewerten – aber aus der Liste der mit der Track-ID verbundenen Aktivitäten (haha!) scheint es, als sei ERST die Karte ausgefüllt worden („Empfänger kontaktiert Betrifft Benachrichtigungskarte“) und erst dann [vielleicht oder auch nicht] ein Zustellversuch („Nicht zugestellt da Kunde nicht angetroffen „) unternommen worden.

Reihenfolge

auffällige Reihenfolge von Tätigkeiten

Weiter führende Fragen

  1. Zustellung Karte
    Warum bitteschön wird nicht einmal die Benachrichtigungskarte dem Kunden ordnungsgemäß zugestellt? Ist das von den GLS Richtlinien gedeckt oder macht das jeder Fahrer, wie er mag?
  2. Datenschutz / Postgeheimnis
    Ist es im Sinne von Datenschutz nicht bedenklich, die Track-ID quasi öffentlich auszuhängen?
  3. Haftung
    Lädt das Aushängen einer Benachrichtigung samt Recherchemöglichkeit über das Paket nicht dazu ein, die Karte abzunehmen und das Paket widerrechtlich an sich zu bringen?
  4. Arbeitsbedingungen Fahrer
    Kann es sein, dass [auch] bei diesem Paketdienst die Arbeitsbedingungen und Bezahlung derart ist, dass sie einer Aufforderung zu schnellem statt sorgfältigen Umgang mit den Gütern von Kunden einlädt?
  5. Sachbeschädigung
    Wer wäre im Zweifel dafür haftbar zu machen, wenn sich die lästigen Aufkleber nicht ohne Schädigung von Wand oder Bemalung entfernen lassen?

Übrigens ist es auch von allen anderen Zustelldiensten wie UPS, DPD, Hermes und anderen nicht nett, nicht wirklich zuzustellen, Flure zu verkleben und das Deckpapier von Aufklebern achtlos auf den Boden zu werfen. Paketdienste sollten nämlich anderes zustellen als die 2. Parkreihe…

Eigenwerbung

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